Haben Sie auch immer öfter das Gefühl, dass Ihre Hausverwaltungs-Kunden Sie als Verwaltung vor immer neue Herausforderungen stellen? Sowohl von der jeweiligen Situation als auch von der menschlichen Seite her?
Jetzt ist die Lösung da:
PRAXIS-RATGEBER: Umgang mit schwierigen Situationen + Personen ...
vermittelt Ihnen die notwendigen „Sprachkenntnisse" und gibt Ihnen die erforderlichen Instrumente an die Hand, die Bedürfnisse Ihrer Kunden schon im Vorfeld zu erahnen.
So werden die im Tagesgeschäft ständig auftretenden und nervenden Mißverständnisse vermieden ...
Ein Beispiel:
Was muss und was darf ich als neue Eigentümerin?
„Vor ein paar Wochen habe ich – erstmalig – eine Eigentumswohnung zur Selbstnutzung gekauft und bin nach einem beschwerlichen Umzug endlich in der Wohnung.
Nach einigen Wochen bin ich jetzt einmal zur Ruhe gekommen und habe von meinem Verwalter nur die Mitteilung bekommen, wie viel und wohin ich mein Hausgeld zahlen soll.
Ich habe so viel im Vorfeld des Wohnungskaufs über Gemeinschafts- und Sondereigentum
gelesen, bin mir aber immer noch unsicher. Vom Verwalter hätte ich mir da mehr als nur die Zahlungsmitteilung gewünscht. Der ist doch schließlich der Fachmann."
Serhan Gül
Wohnungseigentümerin
Was Sie als Verwalter antworten oder tun können:
Auch hier gilt wieder: Versetzen Sie sich einmal in die Lage der betroffenen Eigentümerin!
Ein Umzug allein ist schon Stress genug. Hinzu kommen noch die für die meisten Käufer neuen und oft unbekannten Abläufe des Immobilienkaufs.
Ein Notarvertrag, den man meist erst zu Hause beim dritten Lesen (ansatzweise) versteht.
Grundbucheintragungen, die einem Laien oft ein Buch mit sieben Siegeln sind und dann noch die vielen WEG-Rechtlichen Begriffe wie Sonder-, Gemeinschafts- oder Teileigentum. Wer soll da noch
mitkommen??!
Verwalter sind, weil solche Anrufe oft kommen und das Wissen um die Sachverhalte ja da ist, oft recht ungehalten am Telefon wenn ein neuer Eigentümer anruft und um Klärung bittet.
Eine vertane Chance und oft auch eine große Gefahr für Sie als Verwaltung!
Welcher Verwalter hat es nicht schon erlebt, wie aus einer bis dahin ruhigen und leicht zu verwaltenden Gemeinschaft durch den Verkauf einer Wohnung ein neuer Eigentümer in die
Gemeinschaft kommt ... und sprichwörtlich frischen Wind in die Eigentümerversammlungen bringt. Nur das dieser Wind meist dem Verwalter ins Gesicht bläst.
Gehen Sie also auf Ihren neuen Eigentümer mit Ruhe und Geduld ein und beantworten Sie seine Fragen in aller Ausführlichkeit. Dann nehmen Sie diesen Neu-Kunden für sich ein und
vermeiden weitere Probleme im Tagesgeschäft. So bleibt eine ruhige Gemeinschaft auch weiterhin ruhig.
TIPP: Um Fragen neuer Eigentümer innerhalb einer Eigentümergemeinschaft schon im Vorfeld zu beantworten und sich so das eine oder andere Telefonat zu ersparen, empfehlen
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